Höchstrechnungszins steigt auf 1,0 Prozent
Der Höchstrechnungszins soll 2025 auf 1,0 Prozent steigen. Die Versicherer begrüßen den Schritt, Verbraucher können mit höheren Garantieleistungen rechnen.
Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 65
Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
rente@check24.de
München, 19.4.2024 | 11:34 | mst
Kindererziehungszeiten für die Rente werden in der Regel der Mutter zugesprochen, wenn der Vater keine überwiegende Erziehungsleistung nachweisen kann. Ein Vater sah darin eine Diskriminierung von Männern – das Bundessozialgericht jedoch nicht.
Der Höchstrechnungszins soll 2025 auf 1,0 Prozent steigen. Die Versicherer begrüßen den Schritt, Verbraucher können mit höheren Garantieleistungen rechnen.
Das beschlossene Wachstumschancengesetz senkt die Steuerlast für Rentner. Auch Verbraucher mit einer Rürup-Rente profitieren von den neuen Regeln.
Die Renten erhöhen sich zum 1. Juli um über 4,5 Prozent. Die Anpassung fällt zum ersten Mal seit der Wiedervereinigung in Ost und West gleich aus.